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Der Kunde ist König ... ein abgedroschener Satz und zugleich ein Stück weit erniedrigend für die Auftragnehmerseite, für uns. Wenn man sich dem Kunden "untertan" fühlt, kann man diesen nicht kompetent und neutral beraten, weil alles getan wird, was dieser möchte, auch wenn es noch so sinnlos ist.
Wir sehen das ganz anders! Auftraggeber (Kunde) und Auftragnehmer (wir) sind bei uns immer gleichwertige Partner. Angefangen bei einer fairen Beratung über eine korrekte und unkomplizierte Abwicklung bis hin zum perfekten "Full-Service" zeigen wir unseren Kunden von Anfang an: Hier bist Du richtig! Ganz besonders wichtig ist dies in einer Materie, in der sich viele Kunden nicht oder nur unzureichend auskennen.
Wir tun innerhalb jeder Projektbearbeitung und auch danach alles, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und zu halten. Wir setzen unsere Messlatte gezielt sehr hoch und sind mit unserer Arbeit oft erst zufrieden, wenn es unser Kunde schon lange ist. Jedes unserer Projekte ist unser "Baby", welches wir oft unter größten Anstrengungen zur Welt bringen. Es wird optimiert und getestet und wieder optimiert, bis wir das perfekte Endergebnis erzielt haben. Und wenn es mal schnell gehen muss, dann legen wir auch mal eine Nacht- oder Wochenendschicht ein.
Durch unsere Art zu Arbeiten und unsere Fähigkeit, uns schnell in die unterschiedlichsten Materien einzuarbeiten, gewinnen unsere Kunden schnell Vertrauen. Vertrauen, welches wir nicht enttäuschen werden. Lassen Sie sich vorab durch unser
Leistungsspektrum begeistern.
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Nach dem Urhebergesetzt (UrhG) bleibt das Copyright des geistigen Eigentums grundsätzlich beim Verfasser. Eine Übertragbarkeit von Urheberrechten ist grundsätzlich nicht möglich (das liegt in der Natur der Sache), eine Einräumung von Rechten zur Nutzung eines Werkes ist jedoch möglich. Man unterscheidet hierbei grundsätzlich zwei verschiedene Arten von Nutzungsrechten, das eingeschränkte und das uneingeschränkte Nutzungsrecht.
Das eingeschränkte Nutzungsrecht
Die Nutzung, d.h. der Einsatz eines nach dem UrhG gefertigten Werkes (z.B. ein Logo) darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Urhebers (Ersteller) für die freigegebenen Zwecke oder Verwendungsgebiete erfolgen. Das kann soweit gehen, dass eine Nutzung für eine Internetpräsenz gestattet, eine Verwendung für die Produktion einer Visitenkarte jedoch verboten ist!
Das uneingeschränktes Nutzungsrecht
Die Nutzung, d.h. der Einsatz eines nach dem UrhG gefertigten Werkes darf ohne Zustimmung des Urhebers für jeden beliebigen Zweck (zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt) erfolgen.
Ihr individueller Auftrag
Selbtsverständlich erhalten Sie nach Fertigstellung Ihres Auftrages das räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung im eigenen Geschäftsbereich (uneingeschränktes Nutzungsrecht). Hierzu unterzeichnen wir mit Ihnen einen Logodesignvertrag, welcher Ihnen diese zur Nutzung des Logos notwendigen Rechte vertraglich einräumt.
Hinweis: Bitte achten Sie bei der Einholung von Vergleichsangeboten unbedingt darauf, dass bei unseren Angeboten die uneingeschränkten Nutzungsrechte im Gesamtpreis enthalten sind. Das bewahrt vor rechtlichen Konsequenzen (z.B. Nutzungsuntersagung, Konventionalstrafen) und zusätzlichen Kosten!
Das Erscheinungsbild eines Unternehmens spiegelt sich in seiner konzentrierten Form im Logo (auch Firmenzeichen, Markenzeichen oder Signet genannt) wieder. Es ist sozusagen das "Gesicht" des Unternehmens nach außen. Das Logo ist damit Zentrum und Aushängeschild gleichermaßen!
Ihr Unternehmen wird über Ihr Logo auf den ersten Blick wahrgenommen. Dementsprechend wichtig ist, was in den ersten Sekunden der Betrachtung vermittelt wird, denn die gestalterische Aufmachung enthält zusammen mit dem Unternehmensnamen eine ganze Reihe von wichtigen Informationen. Von größter Bedeutung sind u.a.
- der Ausdruck von Kompetenz und Qualität,
- die Erzeugung von Aufmerksamkeit beim Betrachter (= potentieller Kunde) sowie
- der Wiedererkennungswert auf dem Markt.
Sie wollen schließlich, dass ein Betrachter sich auch später noch an Sie erinnert und dass ein einmal gewonnener Kunde auch Kunde bleibt! Daher achten wir bei der Entwicklung eines Logos auf die Einhaltung bestimmter Grundsätze, wie z.B. auf
- ein individuelles und unverwechselbares Design,
- eine schnelle Erfassbarkeit und eine hohe Identifikation,
- eine mögliche Branchenzuordnung,
- eine langfristige Einsetzbarkeit,
- die vielfältig Einsetzbarkeit (Geschäftsdrucksachen, Werbung, Internet, etc.),
- die Farb- und Graustufentauglichkeit sowie
- eine maximale Größenunabhängigkeit, d.h. unabhängig von der Größe einsetz- und gut lesbar (sehr klein, sehr groß).
Ebenso wichtig ist auch die Abgrenzung zu Mitbewerbern, denn mit der Konkurrenz verwechselt zu werden ist nicht nur unangenehm, es kann auch teuer werden. Mit "teuer werden" sei an dieser Stelle ein geschäftlicher Verlust durch finanzielle Einbußen gemeint sein.
Geschmackssache? Selbstverständlich ist die Neugestaltung oder Modernisierung eines Logos immer Geschmackssache, doch orientieren wir uns bei der Umsetzung immer an Ihren Wünschen und Vorstellungen. Kaufen Sie nicht die Katze im Sack! "Das Firmenlogo von xyz gefällt mir ..." reicht uns oft auch als kleiner Anhaltspunkt!
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