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Nach dem Urhebergesetzt (UrhG) bleibt das Copyright des geistigen Eigentums grundsätzlich beim Verfasser. Eine Übertragbarkeit von Urheberrechten ist grundsätzlich nicht möglich (das liegt in der Natur der Sache), eine Einräumung von Rechten zur Nutzung eines Werkes jedoch möglich. Man unterscheidet hierbei grundsätzlich zwei verschiedene Arten von Nutzungsrechten, das eingeschränkte und das uneingeschränkte Nutzungsrecht.
Das eingeschränkte Nutzungsrecht
Die Nutzung, d.h. der Einsatz eines nach dem UrhG gefertigten Werkes (z.B. eine Visitenkarte oder ein Briefpapier) darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Urhebers (Ersteller) für die freigegebenen Zwecke oder Verwendungsgebiete erfolgen. Das kann soweit gehen, dass eine Nutzung für eine Internetpräsenz gestattet, eine Verwendung für die Produktion einer Visitenkarte jedoch verboten ist!
Das uneingeschränktes Nutzungsrecht
Die Nutzung, d.h. der Einsatz eines nach dem UrhG gefertigten Werkes darf ohne Zustimmung des Urhebers für jeden beliebigen Zweck (zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt) erfolgen.
Ihr individueller Auftrag
Selbtsverständlich erhalten Sie nach Fertigstellung Ihres Auftrages das räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung im eigenen Geschäftsbereich (uneingeschränktes Nutzungsrecht). Die Produktionsvorlagen selbst verbleiben im Original jedoch bei uns, eine Übermittlung an Sie als Auftraggeber ist nicht vorgesehen. Grundlage hierfür sind unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen von Grafikdienstleistungen und Druckerzeugnissen, welche mit Auftragserteilung vertragsbestandteil werden.
Hinweis: Bitte achten Sie bei der Einholung von Vergleichsangeboten unbedingt darauf, dass bei unseren Angeboten die uneingeschränkten Nutzungsrechte im Gesamtpreis enthalten sind. Das bewahrt vor rechtlichen Konsequenzen (z.B. Nutzungsuntersagung, Konventionalstrafen) und zusätzlichen Kosten!
Unser Team designed Ihr Firmenlogo, Firmenzeichen, Markenzeichen, Symbol oder Signet ganz indiviuell nach Ihren eigenen Wünschen, Vorstellungen und/oder Vorgaben und das zu TOP-Konditionen. Das BRONCE Logodesign zum Preis von
99,00 Euro beinhaltet hierbei u.a. folgende Leistungen:
- Entwicklung von drei verschiedenen Logoentwürfen
- zwei Korrekturschleifen
- Reinzeichnung
- Übergabe im Vektorformat, auf Wunsch auch andere Formate
- Übertragung der uneingeschränkten Nutzungsrechte per Design-Vertrag
Die hier aufgeführten Preise verstehen sich als Bruttogesamt- bzw. Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie aller weiteren Nebenkosten, d.h. es entstehen keine weiteren Kosten für Sie!
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, so treten Sie gerne mit uns in
Kontakt.
Auf dieser Seite finden Sie folgende Dokumente/Informationen zum Download/Öffnen:
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Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der derzeit verfügbaren Paketangebote sowie der zugehörigen aktuellen Preise bei Erteilung eine Auftrages zum Logodesign.
BRONCE Logodesign oder Logomodernisierung zu
99,00 Euro
- Entwicklung von drei verschiedenen Logoentwürfen
- zwei Korrekturschleifen
- Reinzeichnung
- Übergabe im Vektorformat, auf Wunsch auch andere Formate
- Übertragung der uneingeschränkten Nutzungsrechte per Vertrag
SILVER Logodesign oder Logomodernisierung zu
149,00 Euro
- Entwicklung von sechs verschiedenen Logoentwürfen
- drei Korrekturschleifen
- Reinzeichnung
- Übergabe im Vektorformat, auf Wunsch auch andere Formate
- Übertragung der uneingeschränkten Nutzungsrechte per Vertrag
GOLDEN Logodesign oder Logomodernisierung zu
199,00 Euro
- Entwicklung von zehn verschiedenen Logoentwürfen
- fünf Korrekturschleifen
- Reinzeichnung
- Übergabe im Vektorformat, auf Wunsch auch andere Formate
- Übertragung der uneingeschränkten Nutzungsrechte per Vertrag
Die hier aufgeführten Preise verstehen sich als Bruttogesamt- bzw. Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie aller weiteren Nebenkosten, d.h. es entstehen keine weiteren Kosten für Sie!
Ob Unternehmer, Verein oder Privatperson - Sie zahlen vertrauensvoll erst nach Abschluss unserer Arbeiten mit Übersendung der Rechnung und einem Zahlungsziel von 7 Tagen. In Einzelfällen behalten wir uns eine Auftragsannahme gegen Vorauskasse vor.
Gerne unterbreiten wir Ihnen auch ein unverbindliches Paketangebot zur Erstellung Ihres neuen Logos und gleichzeitger Neu- bzw. Reproduktion Ihrer Drucksachen wie z.B. Visitenkarten, Briefpapier, Briefhüllen, Flyer, Aufkleber uvm. -
Fragen Sie uns!
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Nach dem Urhebergesetzt (UrhG) bleibt das Copyright des geistigen Eigentums grundsätzlich beim Verfasser. Eine Übertragbarkeit von Urheberrechten ist grundsätzlich nicht möglich (das liegt in der Natur der Sache), eine Einräumung von Rechten zur Nutzung eines Werkes ist jedoch möglich. Man unterscheidet hierbei grundsätzlich zwei verschiedene Arten von Nutzungsrechten, das eingeschränkte und das uneingeschränkte Nutzungsrecht.
Das eingeschränkte Nutzungsrecht
Die Nutzung, d.h. der Einsatz eines nach dem UrhG gefertigten Werkes (z.B. ein Logo) darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Urhebers (Ersteller) für die freigegebenen Zwecke oder Verwendungsgebiete erfolgen. Das kann soweit gehen, dass eine Nutzung für eine Internetpräsenz gestattet, eine Verwendung für die Produktion einer Visitenkarte jedoch verboten ist!
Das uneingeschränktes Nutzungsrecht
Die Nutzung, d.h. der Einsatz eines nach dem UrhG gefertigten Werkes darf ohne Zustimmung des Urhebers für jeden beliebigen Zweck (zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt) erfolgen.
Ihr individueller Auftrag
Selbtsverständlich erhalten Sie nach Fertigstellung Ihres Auftrages das räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung im eigenen Geschäftsbereich (uneingeschränktes Nutzungsrecht). Hierzu unterzeichnen wir mit Ihnen einen Logodesignvertrag, welcher Ihnen diese zur Nutzung des Logos notwendigen Rechte vertraglich einräumt.
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